Fördermaßnahme maßgeschneiderter, innovativer und digitaler Technologien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bekanntmachung zu dem Forschungsschwerpunkt „Handwerk 4.0: digital und innovativ“ veröffentlicht. Mit der Fördermaßnahme soll die Entwicklung maßgeschneiderter, innovativer und digitaler Technologien vorangetrieben werden – was auch der Medizintechnik-Branche nutzen kann.
Vor allem die Chirurgiemechanik steht in der Medizintechnik für eine gewachsene, viel beachtete Handwerkstradition – und sie steht vor den gleichen Zukunftsaufgaben wie andere Bereiche auch. Nach einer Umfrage des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks begreifen Handwerksbetriebe die Digitalisierung als Chance und auch als große Herausforderung. Die Fördermaßnahme soll nun Kleinstbetrieben die Chance bieten, aus der zielgerichteten Nutzung von Produkt-, Kunden- oder Umgebungsdaten neue Geschäftsfelder zu erschließen. Dazu können zum Beispiel digitale Servicekonzepte zählen.
Der Förderaufruf wendet sich an risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Handwerksbetrieben, Technologieausrüstern, Dienstleistern, Forschungspartnern und weiteren Akteuren erfordern. Die Lösungen sollen neuartige und signifikant verbesserte Handwerks-Dienstleistungen „aus dem Handwerk für das Handwerk“ ermöglichen. Die digitalen und nicht-technischen Innovationen sollen in den drei Themenbereichen innovative Werkzeuge, neugestaltete Kundenbeziehungen und Digitalisierung von Wertschöpfungsketten angesiedelt sein.
Gefördert wird in einer Verbundstruktur; Unternehmen müssen dabei die Mehrheit bilden; die Fördersumme beträgt bis zu einer Million Euro mit einer Laufzeit von drei Jahren. Es müssen mindestens zwei Handwerksbetriebe beteiligt sein, ggf. mit weiteren Verbundpartnern, wie IT-Ausrüster, Hersteller, Lieferanten und Händler. Antragsberechtigt sind KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen. Der Anteil an den Gesamtaufwendungen des Projektverbundes muss für Unternehmen über 50 % betragen. Frist zur Vorlage von Skizzen ist der 04. Mai 2020.
Weitere Informationen unter diesem Link und bei
Dr. Manfred Kauer
Telefon: +49 7461 96 97 21-63
Quelle: medicalmountains.de