Mit der Verordnung (EU) 2019/1781 der europäischen Kommission (Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen) werden ab 1. Juli 2021 neue Mindestwirkungsgrade für Elektromotoren vorgeschrieben.

Kurz zusammengefasst gilt dann für Dreiphasenmotoren 50/60-Hz (2, 4, 6 oder 8 Pole) das Mindest-Effizienzniveau IE2 ab 0,12 kW und das Mindest-Effizienzniveau IE3 ab 0,75 kW Nennausgangsleistung. Die Tabellen zur Bestimmung der IE-Klassen sowie zahlreiche Ausnahme- und Detailregelungen sind in der Verordnung zu finden. Sämtliche Dunkermotoren sind nicht von den Anforderungen betroffen, da die Motoren der Baureihen BG und GR nicht für den Betrieb am öffentlichen Stromnetz bestimmt sind. Die Baureihen D, KD und DR liegen unten den jeweiligen Leistungsgrenzen für die Relevanz der Verordnung.
Selbst wenn die Anforderungen künftig mit allgemeiner Gültigkeit für Synchronmotoren ausgeweitet würden, wären die Kunden von Dunkermotoren auf der sicheren Seite. Die EC-Motoren der Baureihe BGxx dPro mit integriertem Motion Controller von Dunkermotoren erreichen bereits heute die anspruchsvollen Anforderungen an die höchste Energieeffizienz-Klassifizierung für Elektromotoren – die Ultra Premium Efficiency Klasse IE5. Im nominalen Leistungsbereich erreichen die Motoren zusammen mit der integrierten Regelelektronik einen Wirkungsgrad deutlich über 90% und übertreffen die Anforderungen damit bei weitem.
Quelle: Dunkermotoren.de