Neue GTAI-Reihe: Was tun, wenn der Geschäftspartner zahlungsunfähig ist?

Weltweit geraten Unternehmen sämtlicher Branchen aufgrund der Covid-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten. In vielen Fällen ist eine Insolvenz dabei unvermeidbar. In der neuen Reihe „Coronavirus und Insolvenz“ von Germany Trade & Invest (GTAI) erfahren deutsche Firmen, was sie bei Zahlungsunfähigkeit ihrer ausländischen Geschäftspartner beachten müssen.
Das neuartige Corona-Virus beeinträchtigt die globale Wirtschaft massiv. Trotz zahlreicher Bemühungen und Gegenmaßnahmen der Regierung droht vielen Unternehmen während der Krise die Insolvenz. Wird der ausländische Geschäftspartner zahlungsunfähig, kann dies auch für deutsche Unternehmen zur Beteiligung am Insolvenzverfahren führen.
Germany Trade & Invest (GTAI) informiert in der neuen Serie „Coronavirus und Insolvenz“ für alle wichtigen Auslandsmärkte über die jeweiligen Grundzüge des zugrundeliegenden nationalen Insolvenzrechts, die unterschiedlichen Verfahrensarten des jeweiligen Insolvenzgesetzes, die Rechte ausländischer Gläubiger sowie spezielle insolvenzrechtliche Sonderregelungen in Zeiten der Corona-Pandemie. Unter anderem erfahren forderungsberechtigte Unternehmen, wie sie von der Insolvenz ihres Geschäftspartners erfahren, wo sie ausstehende Forderungen anmelden können und ob im jeweiligen Land Sofortmaßnahmen getroffen wurden, die eine drohende Insolvenz unter Umständen noch abwenden können.
Die neue GTAI-Reihe „Coronavirus und Insolvenz“ umfasst insgesamt 26 Länderberichte und wird laufend um weitere Länder aktualisiert. In den Berichten der ergänzenden Reihe „Coronavirus und Verträge“ erfahren deutsche Firmen außerdem, welche Möglichkeiten sie haben, wenn ihre Verträge mit ausländischen Geschäftspartnern aufgrund von Covid-19 nicht mehr wie vereinbart erfüllt werden können.